Nach der Veröffentlichung des Mietspiegels 2025 hat Vonovia wieder Mieterhöhungsverlangen versandt (per App und danach auch per Post). Es liegen Mietsteigerungen bis über 10 % vor.
Wir raten dazu, dass vor der Zustimmung der Mieterverein oder ein Anwalt die Mieterhöhung prüft. Diese Mieterhöhungsverlangen enthalten wieder Fehler. Für die Zustimmung ist noch Zeit bis 31. März 2025.
In der Presse wurde dazu ebenfalls ausführlich berichtet.
So haben wir feststellen müssen, dass folgende falsche Einstufungen und Merkmale zu Ungunsten der Mieter vorliegen
- Einstufung Wohnlage und Denkmalschutz
- Merkmal private Grünfläche in der Spanneneinordnung und ist im Mietspiegel nicht angeführt
- Energetische Ausstattung – Dämmung bis 2002 in der Spanneneinordnung
- Energiekennwert < 100 kWh/m²*a in der Spanneneinordnung – ist nicht im Mietspiegel aufgeführt
- Anrechnung von Abstellkammer und Balkon, obwohl unter der Mindestgröße
Bei der Spanneneinordnung hat Vonovia wieder sehr viel Kreativität an den Tag gelegt die ortsüblich Vergleichsmiete über die im Mietspiegel angeführten Merkmale zu erhöhen, um die Mietpreisspirale anzutreiben.
Anbei eine Liste von möglichen wohnwertmindernden Merkmalen, die bisher nicht im Mietspiegel erscheinen, aber ggf. anrechenbar sind:
- Hohes Einbruchsrisiko aufgrund im Umlauf zirkulierender Generalschlüssel und aufgrund der unsicheren Hauseingangstür /Wohnungstür
- Fehlende Barrierefreiheit am und im Objekt
- Keinerlei Wärmedämmung an den Außenwänden, der Kellerdecke und dem Dachboden.
- Geringe Entfernung zum Bolzplatz o.ä. (Lärmpegel über 80 dB)
- Feuchtigkeitsschäden am Haus.
- Fahrradabstellplatz nur über eine Treppe erreichbar /fehlend
- Kein Abstellraum innerhalb der Wohnung.
- Ungünstiger Grundriss (z.B. großer Flur ohne Fenster, nur Durchgangszimmer, ….)
Dem Widerspruch sollte eine eigene Berechnung der Mietspanne angehängt werden. Unabhängig von der Online-Berechnung der Mietspanne auf https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsmarkt/mietspiegel.php?pk_campaign=Shortcut&pk_kwd=Mietspiegel sollte die Broschüre zum Mietspiegel durchgelesen werden.