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Urteile

Nebenkostenabrechnungen

AG Dresden, Urteil vom 02.12.2024; Az 142 C 3860/23

Mietende haben Anspruch auf Einsicht in die Originale der Abrechnungsunterlagen gemäß (oder analog) § 259 Abs. 1 BGB

Urteil LG Dresden

Vermieter muss Einsicht in Rechnungen, Verträge, Tätigkeitsnachweise von Subunternehmen geben

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